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Beauftragung, Prüfteams und Freigabe (DGUV V3)
Wer Geräte prüfen darf: Befähigung, unterschriebene Beauftragung, Prüfteams für EuP und die Freigabe durch die Elektrofachkraft.
Zuletzt geprüft: 2026-10-14
Der Ablauf im Überblick
Prüfen darf nur, wer eine gültige Befähigung hat und wessen Beauftragung wirksam ist. So kommst du dorthin:
Beauftragung ausfüllen und unterschreiben
Öffne die Beauftragung über Beauftragung in der Zeile der Person. Ergänze Person, Umfang, Gültigkeit und Befugnisse. Fehlt noch etwas, steht unter Zum Unterschreiben fehlen noch:, was. Nachweise wie Lehrgänge hängst du an, nachdem du den Entwurf gespeichert hast.
Die Vorlage schlägt vor, Anlagen über 1 kV (Mittelspannung, Trafostation) vom Umfang auszunehmen. Das ist ein Vorschlag der Vorlage und kein Rechtsrat. Prüfe ihn für deinen Fall.
Am Bildschirm:
- Eine vertretungsberechtigte Person unterschreibt mit Als Arbeitgeber unterschreiben. Sie bestätigt, dass sie den Arbeitgeber vertreten darf. Für dich selbst unterschreibt eine andere vertretungsberechtigte Person.
- Die beauftragte Person unterschreibt danach mit Beauftragung unterschreiben.
Papierweg: Wähle PDF drucken, lass beide Parteien von Hand unterschreiben und lade den Scan hoch (bis 10 MB). Mit Scan speichern ist die Beauftragung unterschrieben.
Nach der ersten Unterschrift lässt sich der Inhalt nicht mehr ändern. Verwirf den Entwurf und lege einen neuen an.
Widerruf
Eigentümer und Gruppen-Admins können eine unterschriebene Beauftragung mit Beauftragung widerrufen beenden. Die Person darf dann ab sofort nicht mehr prüfen. Du gibst einen Grund mit mindestens 10 Zeichen an. Bereits gespeicherte Prüfungen bleiben bestehen.
Prüfteams für EuP
Eine EuP prüft nur unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft. Diese Aufsicht regelst du über ein Prüfteam, nicht über einen Eintrag bei der Person. Ein Prüfteam besteht aus einer verantwortlichen Elektrofachkraft, den unterwiesenen Personen und den Liegenschaften, für die es zuständig ist.
Du legst Teams unter Einstellungen › Nutzer in der Karte Prüfteams mit Prüfteam anlegen an. Eine EuP braucht ihre eigene unterschriebene Beauftragung und ein Prüfteam für die Liegenschaft, dessen Elektrofachkraft ebenfalls wirksam beauftragt ist.
Freigabe von EuP-Prüfungen
Eine Prüfung, die eine EuP speichert, gilt erst mit der Freigabe durch die Elektrofachkraft des Prüfteams. Bis dahin zeigt die Erfolgsansicht „wartet auf die Freigabe“, der Prüfling zeigt den Stand, und die nächste Fälligkeit verschiebt sich nicht. Prüfungen von Elektrofachkräften brauchen keine Freigabe.
Die Elektrofachkraft öffnet Prüfungen (DGUV V3) › Freigaben:
Bei Mängeln wählst du Zurückweisen und gibst einen Grund an. Die Prüfung gilt dann nicht, die Person prüft das Gerät erneut. Eigene Prüfungen kannst du nicht selbst freigeben.
Sofortsperre
Ist das Gesamtergebnis einer EuP-Prüfung „nicht bestanden“, ist das Gerät sofort gesperrt, auch ohne Freigabe. Das Prüfprotokoll vermerkt „Gerät gesperrt (sofort, ohne Freigabe)“.
Erinnerungen
Speichert eine EuP eine Prüfung, bekommt die Elektrofachkraft eine Mitteilung. Wartet eine Prüfung zwei Tage, kommt sie in die tägliche Sammelmail. Beides führt auf Freigaben. In der Prüflingsliste steht „N Prüfungen warten auf Freigabe“ als Link dorthin.
Wenn etwas nicht klappt
- Beauftragung fehlt, noch nicht unterschrieben oder widerrufen: Öffne die Beauftragung über Beauftragung ansehen und sieh, was fehlt. Frag den Eigentümer oder einen Gruppen-Admin.
- Kein Prüfteam für diese Liegenschaft oder Aufsicht nicht wirksam beauftragt: Ordne die EuP einem Prüfteam zu oder lass die Elektrofachkraft beauftragen.
- Du bist in keinem Prüfteam als Elektrofachkraft eingetragen: Die Seite Freigaben bleibt leer, bis Eigentümer oder Gruppen-Admins dich in ein Prüfteam eintragen.
- Freigabe-Unterschrift gilt nicht mehr: Unterschreibe neu. Es wurde nichts freigegeben.
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