CSRD-Bericht erstellen
Schritt für Schritt einen Arbeitsstand für einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, orientiert an den ESRS — mit Wesentlichkeitsanalyse und Stand der CSRD-Pflicht nach der Omnibus-Richtlinie.
Zuletzt geprüft: 2026-10-14
Wer muss nach CSRD berichten?
Seit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSRD-Pflicht nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Die früheren Schwellen (250 Beschäftigte, Berichte ab 2025/2026) gelten nicht mehr.
Für KMU und Hotels gibt es den freiwilligen Standard VSME (Empfehlung (EU) 2025/1710). Banken und große Kunden fragen Daten zunehmend danach ab. FacilityStack hilft dir, diese Daten zu sammeln — egal ob du freiwillig nach VSME oder verpflichtend nach ESRS berichtest.
Berichtsprozess
ESRS-Standards im Bericht
Ein neuer Bericht enthält 33 Datenpunkte aus:
- E1 — Klimawandel (10 Datenpunkte)
- E2 — Umweltverschmutzung (5)
- S1 — Eigene Belegschaft (10)
- G1 — Unternehmensführung (8)
Stakeholder erfasst du im Reiter Stakeholder mit Name, E-Mail, Organisation und Gruppe. Eine Online-Befragung per Link gibt es noch nicht.
Fortschritt verfolgen
Unter ESG: Berichte & Standards > CSRD siehst du den Fortschritt gesamt und je Säule (E, S, G) und welche Datenpunkte noch fehlen. Den Status des Berichts setzt du selbst: In Bearbeitung, In Prüfung, Freigegeben oder Veröffentlicht.
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