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GEFMA 444: Was Ihr CAFM-System können muss
Die GEFMA-Richtlinie 444 definiert den Zertifizierungsstandard für CAFM-Software. Ein Überblick über die Anforderungen und was sie für Ihre Softwareauswahl bedeuten.
Was ist GEFMA 444?
Die GEFMA-Richtlinie 444 ist der maßgebliche Zertifizierungsstandard für Computer Aided Facility Management (CAFM) Software im deutschsprachigen Raum. Herausgegeben von der German Facility Management Association, definiert sie verbindliche Anforderungen an Funktionalität, Datenmanagement und Interoperabilität von FM-Softwarelösungen. Für Facility Manager ist die GEFMA-444-Zertifizierung ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Softwareauswahl.
Die Katalogstruktur der GEFMA 444
Die Richtlinie gliedert sich in mehrere Kataloge, die verschiedene Aspekte eines CAFM-Systems bewerten:
- Katalog 1 – Basisfunktionalitäten: Flächenmanagement, Instandhaltung, Reinigungsmanagement, Umzugsmanagement und weitere Kernprozesse des Facility Managements
- Katalog 2 – Systemtechnik: Datenbanktechnologie, Schnittstellen, Mandantenfähigkeit, Berechtigungskonzept und Skalierbarkeit
- Katalog 3 – Implementierung: Projektmethodik, Datenmigration, Schulungskonzept und Support
Pflicht- und Optionalkriterien
Nicht alle Kriterien der GEFMA 444 sind Pflichtkriterien. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Muss-Anforderungen, die für eine Zertifizierung zwingend erfüllt sein müssen, und Kann-Anforderungen, die den Funktionsumfang erweitern. Bei der Softwareauswahl sollten Sie prüfen, welche Kataloge und Kriterien für Ihre spezifischen Anforderungen relevant sind.
Kernfunktionalitäten nach GEFMA 444
Ein GEFMA-444-zertifiziertes System muss mindestens die folgenden Kernprozesse abbilden können:
Flächenmanagement
Die Erfassung und Verwaltung von Flächen nach DIN 277 ist eine Grundanforderung. Das System muss hierarchische Gebäudestrukturen abbilden, Flächen verschiedenen Nutzungsarten zuordnen und Flächenkennzahlen berechnen können. Die Integration von CAD-Plänen oder BIM-Modellen ist ein häufiges Zusatzkriterium.
Instandhaltungsmanagement
Wartungspläne, Störmeldungen, Arbeitsaufträge und die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen gehören zum Pflichtumfang. Das System muss wiederkehrende Wartungen automatisch generieren, Eskalationsstufen definieren und eine vollständige Wartungshistorie je Anlage führen können.
Vertragsmanagement
Die Verwaltung von Dienstleister- und Wartungsverträgen mit Laufzeiten, Kündigungsfristen und automatischen Erinnerungen ist ein weiterer Kernbereich. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Vertragspflichten mit tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen.
Schnittstellen und Integration
Kein CAFM-System arbeitet isoliert. GEFMA 444 fordert offene Schnittstellen zu angrenzenden Systemen – insbesondere zu ERP-Systemen (SAP, DATEV), Gebäudeleittechnik (GLT/GA), Zutrittskontrollsystemen und Buchhaltungssoftware. Standardisierte Austauschformate wie IFC für BIM-Daten oder AMEV-konforme Datenstrukturen sind dabei besonders relevant.
Cloud vs. On-Premise
Die aktuelle Fassung der GEFMA 444 berücksichtigt explizit Cloud-basierte CAFM-Lösungen. Für Cloud-Systeme gelten zusätzliche Anforderungen an Datensicherheit, Verfügbarkeit und DSGVO-Konformität. Der Trend geht eindeutig in Richtung Cloud: SaaS-Lösungen bieten kürzere Implementierungszeiten, geringere Vorabinvestitionen und automatische Updates – Vorteile, die besonders für mittelständische Facility-Management-Organisationen relevant sind.
Praxisempfehlung für die Softwareauswahl
Nutzen Sie die GEFMA 444 als Checkliste, aber nicht als alleiniges Entscheidungskriterium. Prüfen Sie zusätzlich die Benutzerfreundlichkeit, die mobile Verfügbarkeit und die Flexibilität der Software für Ihre spezifischen Prozesse. Ein System, das formal alle Kriterien erfüllt, aber von Ihrem Team nicht akzeptiert wird, bringt keinen Mehrwert. Die beste CAFM-Software ist die, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich nutzen.

