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ESG-Reporting für Immobilien: CSRD-Anforderungen 2026
Die CSRD weitet die Berichtspflicht 2026 auf den Mittelstand aus. Was Immobilienbetreiber jetzt über ESG-Reporting wissen müssen.
CSRD 2026: Der Mittelstand wird berichtspflichtig
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend reformiert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichtspflichtig, ab 2026 folgen alle großen Unternehmen – und damit ein Großteil des Mittelstands. Für die Immobilienwirtschaft ist das besonders relevant: Gebäude verursachen rund 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU und stehen damit im Fokus der ESG-Bewertung.
Was die CSRD von Immobilienbetreibern verlangt
Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Für Immobilienbetreiber und Facility Manager sind insbesondere folgende Standards relevant:
- ESRS E1 – Klimawandel: Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3), Energieverbrauch nach Energieträgern, Reduktionsziele und Maßnahmenpläne
- ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Schadstoffemissionen aus Gebäudetechnik (z.B. Kältemittel), Umgang mit kontaminierten Standorten
- ESRS E3 – Wasser: Wasserverbrauch, Abwasseraufbereitung, wasserbezogene Risiken
- ESRS E5 – Ressourcennutzung: Abfallaufkommen, Recyclingquoten, Kreislaufwirtschaft im Gebäudebetrieb
- ESRS S1 – Eigene Belegschaft: Arbeitssicherheit im Gebäudebetrieb, Gesundheitsschutz
Doppelte Wesentlichkeit
Ein Kernprinzip der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Geschäft beeinflussen (Outside-In), als auch wie ihr Geschäft auf Umwelt und Gesellschaft wirkt (Inside-Out). Für Immobilienbetreiber bedeutet das: Nicht nur die finanziellen Risiken des Klimawandels für das Portfolio dokumentieren, sondern auch den ökologischen Fußabdruck des Gebäudebetriebs transparent machen.
Datenerhebung: Die größte Herausforderung
Die CSRD fordert prüfungsfähige Daten – keine Schätzungen oder Hochrechnungen, sondern belastbare, nachvollziehbare Messwerte. Für viele Immobilienbetreiber ist das die größte Hürde:
Scope-1-Emissionen
Direkte Emissionen aus eigenen Anlagen: Gasheizungen, Notstromaggregate, Dienstfahrzeuge. Diese Daten sind in der Regel über Verbrauchsabrechnungen verfügbar und relativ einfach zu erheben.
Scope-2-Emissionen
Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie: Strom, Fernwärme, Fernkälte. Hier benötigen Sie neben den Verbrauchsdaten auch die spezifischen Emissionsfaktoren Ihrer Energieversorger – und die Unterscheidung zwischen marktbasierter und standortbasierter Methode.
Scope-3-Emissionen
Die Königsdisziplin: Emissionen in der Wertschöpfungskette. Für Immobilien umfasst das unter anderem den Energieverbrauch der Mieter, die Anfahrt der Gebäudenutzer, den CO2-Fußabdruck von Baumaterialien und die Emissionen beauftragter Dienstleister. Hier sind standardisierte Berechnungsmethoden und branchenspezifische Emissionsfaktoren unverzichtbar.
EU-Taxonomie und Gebäudeeffizienz
Eng verknüpft mit der CSRD ist die EU-Taxonomie, die definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Für Immobilien bedeutet das: Ein Gebäude gilt als taxonomiekonform, wenn es die Kriterien für Klimaschutz oder Klimaanpassung erfüllt – etwa durch einen Primärenergiebedarf, der mindestens 10 Prozent unter dem nationalen Niedrigstenergiegebäudestandard liegt.
Handlungsempfehlungen für 2026
Wer 2026 erstmals berichtspflichtig wird, sollte jetzt handeln:
- Datenlücken identifizieren: Welche Verbrauchs- und Emissionsdaten fehlen? Wo müssen Zähler nachgerüstet werden?
- Prozesse etablieren: Wer erhebt welche Daten in welchem Rhythmus? Klare Verantwortlichkeiten definieren.
- Software einführen: Eine FM-Plattform mit ESG-Modul automatisiert die Datenerfassung und generiert CSRD-konforme Berichte.
- Reduktionsziele setzen: Die CSRD fragt nicht nur nach dem Status quo, sondern auch nach konkreten Klimazielen und dem Fortschritt bei deren Erreichung.

